In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Advanced greift die subsidiäre Haftung nur nachrangig: Bestehen kongruente Ansprüche des Fahrers gegen Dritte wie Sozialversicherungsträger, Arbeitgeber oder private Krankenversicherer, entfällt der Leistungsanspruch – mit einer wichtigen Ausnahme.
Es besteht kein Anspruch auf Leistungen, wenn und soweit dem Fahrer aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen kongruente Ansprüche wegen des Unfalles gegen Dritte zustehen. Beispiele hierfür sind:
- Sozialversicherungsträger
- Arbeitgeber
- privater Krankenversicherer
Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche gegen Dritte und deren Haftpflichtversicherer.
Eine Leistungspflicht besteht dann, wenn der berechtigte Fahrer glaubhaft machen kann, dass ein Durchsetzen der Ansprüche gegen den Dritten nicht Erfolg versprechend ist.
Was bedeutet das konkret?
Die Leistung tritt nur nachrangig ein. Kann der Fahrer seinen Schaden wegen des Unfalls bei einem anderen Verantwortlichen – etwa einem Sozialversicherungsträger, dem Arbeitgeber oder einem privaten Krankenversicherer – geltend machen, greift der Versicherer insoweit nicht. Nur wenn glaubhaft ist, dass die Durchsetzung gegen den Dritten keinen Erfolg verspricht, kommt eine Leistung in Betracht.
Häufige Fragen
Was bedeutet subsidiäre Haftung in der Kfz-Versicherung?
Es besteht kein Anspruch auf Leistungen, wenn und soweit dem Fahrer aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen kongruente Ansprüche wegen des Unfalles gegen Dritte zustehen.
Welche Dritten sind als Beispiele genannt?
Genannt werden Sozialversicherungsträger, Arbeitgeber und privater Krankenversicherer. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche gegen Dritte und deren Haftpflichtversicherer.
Wann besteht trotzdem eine Leistungspflicht?
Eine Leistungspflicht besteht dann, wenn der berechtigte Fahrer glaubhaft machen kann, dass ein Durchsetzen der Ansprüche gegen den Dritten nicht Erfolg versprechend ist.
Gilt die Regelung auch gegenüber Haftpflichtversicherern Dritter?
Ja, dies gilt auch für Schadenersatzansprüche gegen Dritte und deren Haftpflichtversicherer.
Dokumentversion: 2024.10