Bei einem Wechsel teilt die Janitos Versicherung in der Kfz-Versicherung dem Nachversicherer auf Anfrage den Schadenverlauf mit – und zwar so, wie er sich ohne Rabattschutz ergeben hätte. Eine Sondereinstufung wird dabei nicht bescheinigt, ebenso wenig gegenüber dem Versicherungsnehmer.
Im Tarif Advanced der Kfz-Versicherung gilt für die Bescheinigung der schadenfreien Zeit Folgendes:
Bei einem Versichererwechsel:
- Der Versicherer teilt dem Nachversicherer auf Anfrage den Schadenverlauf gemäß K.8.1. TB mit.
- Maßgeblich ist der Schadenverlauf, der sich ohne Berücksichtigung des Rabattschutzes ergeben hätte.
- Eine Sondereinstufung wird dem Nachversicherer nicht bescheinigt.
Gleiches gilt für Bescheinigungen der schadenfreien Zeiten an den Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Wechselt man zu einem anderen Versicherer, wird auf Nachfrage die schadenfreie Zeit weitergegeben. Dabei wird der Verlauf zugrunde gelegt, der ohne einen eventuellen Rabattschutz bestünde. Eine besondere, günstigere Einstufung wird nicht übertragen. Das Gleiche gilt, wenn man selbst eine Bescheinigung erhält.
Häufige Fragen
Wird der Schadenverlauf bei einem Wechsel weitergegeben?
Ja. Bei einem Versichererwechsel teilt der Versicherer dem Nachversicherer auf Anfrage den Schadenverlauf gemäß K.8.1. TB mit.
Wird der Rabattschutz beim mitgeteilten Schadenverlauf berücksichtigt?
Nein. Mitgeteilt wird der Schadenverlauf, der sich ohne Berücksichtigung des Rabattschutzes ergeben hätte.
Wird eine Sondereinstufung an den Nachversicherer bescheinigt?
Nein. Eine Sondereinstufung wird dem Nachversicherer nicht bescheinigt.
Gilt das auch für Bescheinigungen an mich als Versicherungsnehmer?
Ja. Für Bescheinigungen der schadenfreien Zeiten an den Versicherungsnehmer gilt das Gleiche.