Mit dem Auslandsschaden-Schutz der Janitos Versicherung sichern PKW-Fahrer in der Kfz-Versicherung Personen- und Sachschäden ab, wenn der Unfallgegner im Ausland Schuld hat oder haftet – reguliert, als wäre der Gegner bei der Janitos kraftfahrzeughaftpflichtversichert.
Der Auslandsschaden-Schutz ist eine eigenständige, frei wählbare Zusatzversicherung zu einer bei der Janitos Versicherung AG bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung des unter diesem Vertrag versicherten Personenkraftwagens (zur Eigenverwendung) und kann gegen Prämienzuschlag mitversichert werden.
Bei dem Auslandsschaden-Schutz handelt es sich um einen besonderen Schutz ausschließlich für PKW bei einem Verkehrsunfall im Ausland, wenn der Unfallgegner Schuld hat oder haftet.
Verkehrsunfall:
Erleidet eine versicherte Person mit dem versicherten Personenkraftwagen auf einer Reise im Ausland (A.8.4.) einen Unfall mit einem gegnerischen Fahrzeug gemäß A.8.1.3., bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, gilt im Rahmen des Auslandsschaden-Schutzes: Ersatz von Personen- und Sachschäden, für welche der Unfallgegner einzutreten hat, als ob der Unfallgegner bei der Janitos Versicherung AG kraftfahrzeughaftpflichtversichert wäre.
Personen- und Sachschaden:
- Ein Personenschaden liegt vor, wenn eine Person verletzt oder getötet wird.
- Ein Sachschaden liegt vor, wenn Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen.
Gegnerisches Fahrzeug:
Versichert sind nur Schäden, die durch den Gebrauch eines anderen Fahrzeugs verursacht werden, das im Ausland nach A.8.4 (Geltungsbereich Auslandsschaden-Schutz) zugelassen und versicherungspflichtig ist.
Reise:
Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend 12 Wochen. Als Ihr ständiger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten.
Was bedeutet das konkret?
Der Auslandsschaden-Schutz ist ein freiwilliger Zusatzbaustein zur bestehenden Kfz-Haftpflicht für Ihren PKW. Sind Sie im Ausland auf einer Reise in einen Unfall verwickelt, an dem der Gegner schuld ist, werden Ihre Personen- und Sachschäden so reguliert, als wäre der Unfallgegner bei der Janitos haftpflichtversichert. Der Baustein kostet einen Prämienzuschlag und greift nur unter den genannten Voraussetzungen.
Häufige Fragen
Wann greift der Auslandsschaden-Schutz?
Er greift bei einem Verkehrsunfall im Ausland mit dem versicherten PKW auf einer Reise, wenn der Unfallgegner Schuld hat oder haftet.
Was wird beim Auslandsschaden-Schutz ersetzt?
Ersetzt werden Personen- und Sachschäden, für die der Unfallgegner einzutreten hat, als ob dieser bei der Janitos Versicherung AG kraftfahrzeughaftpflichtversichert wäre.
Ist der Auslandsschaden-Schutz automatisch enthalten?
Nein. Es handelt sich um eine eigenständige, frei wählbare Zusatzversicherung zur bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung, die gegen Prämienzuschlag mitversichert werden kann.
Wie lange gilt eine Reise im Sinne des Schutzes?
Als Reise gilt jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend 12 Wochen.
Was gilt als ständiger Wohnsitz?
Als ständiger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten.
Dokumentversion: 2024.10