Bei der Janitos Versicherung erlaubt die Kfz-Versicherung im Tarif Advanced den Einsatz des Fahrzeugs bei Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten nur unter klaren Bedingungen: abgegrenztes Gebiet mit Zugangsbeschränkung und eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach § 5d Pflichtversicherungsgesetz.
Das Fahrzeug darf nur dann bei einer Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, gebraucht werden, wenn
- das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und
- für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe § 5d des Pflichtversicherungsgesetzes besteht.
Außerdem dürfen der Versicherungsnehmer, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nur unter den genannten Voraussetzungen für diese Fahrten gebrauchen lassen.
Hinweis: Die Pflichten nach D.2.2. und die Ausschlüsse nach A.1.5.2., A.2.16.2., A.3.4.2., A.6.5. und A.8.8.5. sind zu beachten.
Einschränkung des Versicherungsschutzes
Was bedeutet das konkret?
Wer sein Fahrzeug bei einer Motorsportveranstaltung oder -aktivität nutzen möchte, kann das nur unter bestimmten Voraussetzungen tun. Das Fahrzeug muss in einem abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkung bewegt werden, und für diesen Einsatz muss eine spezielle Motorsporthaftpflichtversicherung bestehen. Auch Halter und Eigentümer dürfen das Fahrzeug nur unter diesen Bedingungen für solche Fahrten freigeben.
Häufige Fragen
Darf ich mein Fahrzeug bei einem Rennen oder Wettbewerb einsetzen?
Ja, aber nur, wenn das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe § 5d des Pflichtversicherungsgesetzes besteht.
Welche Motorsportaktivitäten sind gemeint?
Erfasst sind Motorsportveranstaltungen oder Motorsportaktivitäten, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen.
Wer darf das Fahrzeug für solche Fahrten freigeben?
Der Versicherungsnehmer, der Halter oder der Eigentümer dürfen das Fahrzeug nur unter den genannten Voraussetzungen für diese Fahrten gebrauchen lassen.
Welche Regelungen muss ich zusätzlich beachten?
Zu beachten sind die Pflichten nach D.2.2. sowie die Ausschlüsse nach A.1.5.2., A.2.16.2., A.3.4.2., A.6.5. und A.8.8.5.