Wird gegen einen Versicherungsnehmer der Janitos Versicherung in der Kfz-Versicherung ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, etwa durch Klage oder Mahnbescheid, muss er dies dem Versicherer unverzüglich anzeigen – im Tarif Advanced eine klare Vorgabe.
Im Tarif Advanced gilt für gerichtlich geltend gemachte Ansprüche folgende Regelung:
Wird ein Anspruch gegen den Versicherungsnehmer gerichtlich geltend gemacht (z. B. Klage, Mahnbescheid), hat der Versicherungsnehmer dies unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen.
Was bedeutet das konkret?
Sobald jemand einen Anspruch nicht mehr nur außergerichtlich, sondern über ein Gericht durchsetzen will – zum Beispiel mit einer Klage oder einem Mahnbescheid – muss der Versicherungsnehmer den Versicherer ohne schuldhaftes Zögern darüber informieren. So kann der Versicherer rechtzeitig reagieren.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn gegen mich ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht wird?
Sie müssen dies unverzüglich dem Versicherer anzeigen.
Was zählt als gerichtlich geltend gemachter Anspruch?
Dazu gehören zum Beispiel eine Klage oder ein Mahnbescheid.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Advanced.
Wie schnell muss ich den Versicherer informieren?
Die Anzeige an den Versicherer muss unverzüglich erfolgen.