In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung muss der Versicherungsnehmer im Tarif Advanced vor Inanspruchnahme der Leistungen die Weisungen des Versicherers einholen, soweit die Umstände dies gestatten, und diese befolgen, soweit es ihm zumutbar ist.
Vor Inanspruchnahme der Leistungen des Versicherers muss der Versicherungsnehmer die Weisungen des Versicherers einholen, soweit die Umstände dies gestatten, und befolgen, soweit dies dem Versicherungsnehmer zumutbar ist.
Was bedeutet das konkret?
Bevor der Versicherungsnehmer Leistungen des Versicherers in Anspruch nimmt, soll er sich beim Versicherer erkundigen, wie er vorgehen soll. Das gilt, sofern die Situation es erlaubt. Erhaltene Weisungen soll er beachten, soweit ihm das zumutbar ist. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht die Bedingungen.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, bevor ich Leistungen in Anspruch nehme?
Vor Inanspruchnahme der Leistungen des Versicherers müssen Sie die Weisungen des Versicherers einholen, soweit die Umstände dies gestatten.
Muss ich die Weisungen des Versicherers immer befolgen?
Sie müssen die Weisungen befolgen, soweit dies Ihnen als Versicherungsnehmer zumutbar ist.
Gilt diese Regelung auch, wenn die Umstände das Einholen nicht zulassen?
Die Weisungen sind einzuholen, soweit die Umstände dies gestatten.
Für welchen Tarif der Kfz-Versicherung gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Advanced.
Dokumentversion: 2024.10