In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung ist im Tarif Advanced die Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung begrenzt: Gegenüber Versicherungsnehmer und mitversicherten Personen gilt eine Höchstgrenze von je 2.500 Euro. So erfahren Sie, wie weit eine mögliche Leistungskürzung reichen kann.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus E.6.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je Euro 2.500,- beschränkt.
Was bedeutet das konkret?
Auch wenn der Versicherer in der Kfz-Haftpflichtversicherung teilweise oder ganz von der Leistung befreit sein sollte, ist dieser Nachteil für den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen der Höhe nach begrenzt. Pro Person greift eine Obergrenze von 2.500 Euro. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der oben genannte Inhalt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung begrenzt?
Die Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung ist auf höchstens je 2.500 Euro beschränkt.
Für wen gilt diese Beschränkung?
Sie gilt gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen.
Worauf bezieht sich die Leistungsfreiheit?
Sie bezieht sich auf die sich aus E.6.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung in der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Gilt der Betrag von 2.500 Euro pro Person?
Ja, der Höchstbetrag von 2.500 Euro gilt je Person für den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Advanced.