In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung muss der Versicherungsnehmer jede zumutbare Untersuchung zu Ursache und Höhe des Schadens gestatten, Originalbelege vorlegen und die behandelnden Ärzte im gesetzlichen Rahmen von der Schweigepflicht entbinden.
Im Tarif Advanced gilt für Untersuchung und Belege Folgendes:
- Der Versicherungsnehmer muss dem Versicherer jede zumutbare Untersuchung über die Ursache und Höhe des Schadens sowie über den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers gestatten.
- Der Versicherungsnehmer muss Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe vorlegen.
- Der Versicherungsnehmer muss die behandelnden Ärzte im Rahmen von § 213 Versicherungsvertragsgesetz von der Schweigepflicht entbinden.
Was bedeutet das konkret?
Im Schadenfall hilft der Versicherungsnehmer aktiv bei der Aufklärung mit: Er lässt zumutbare Untersuchungen zur Klärung von Ursache, Höhe und Umfang des Schadens zu, reicht die Originalbelege ein und entbindet die behandelnden Ärzte im gesetzlich vorgesehenen Rahmen von der Schweigepflicht. So kann der Versicherer prüfen, in welchem Umfang er leisten muss.
Häufige Fragen
Welche Untersuchungen muss ich zulassen?
Der Versicherungsnehmer muss jede zumutbare Untersuchung über die Ursache und Höhe des Schadens sowie über den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers gestatten.
Welche Belege muss ich vorlegen?
Der Versicherungsnehmer muss Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe vorlegen.
Muss ich Ärzte von der Schweigepflicht entbinden?
Ja, der Versicherungsnehmer muss die behandelnden Ärzte im Rahmen von § 213 Versicherungsvertragsgesetz von der Schweigepflicht entbinden.
Für welchen Tarif gelten diese Vorgaben?
Diese Vorgaben gelten in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Advanced.