In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung ist der Versicherer im Tarif Advanced abweichend von E.6.1 zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer nachweisen kann, dass die Pflichtverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Bei arglistiger Pflichtverletzung gilt diese Ausnahme jedoch nicht.
Abweichend von E.6.1 ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit der Versicherungsnehmer nachweisen kann, dass die Pflichtverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich war.
Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Pflicht arglistig verletzt.
Was bedeutet das konkret?
Diese unverbindliche Lesehilfe fasst den Inhalt allgemeinverständlich zusammen: Trotz einer Pflichtverletzung kann der Versicherer weiterhin leisten, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Pflichtverletzung keinen Einfluss auf die Feststellung des Versicherungsfalls oder auf die Feststellung beziehungsweise den Umfang der Leistungspflicht hatte. War die Pflichtverletzung dagegen arglistig, greift diese Ausnahme nicht.
Häufige Fragen
Wann ist der Versicherer trotz Pflichtverletzung zur Leistung verpflichtet?
Der Versicherer ist abweichend von E.6.1 zur Leistung verpflichtet, soweit der Versicherungsnehmer nachweisen kann, dass die Pflichtverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich war.
Wer muss die fehlende Ursächlichkeit nachweisen?
Den Nachweis muss der Versicherungsnehmer erbringen.
Gilt die Ausnahme auch bei arglistiger Pflichtverletzung?
Nein. Die Ausnahme gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Pflicht arglistig verletzt.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Advanced.
Dokumentversion: 2024.10