In der Kfz-Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung sind im Tarif Advanced auch Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen abgesichert, sofern das Kennzeichen vorab von der Zulassungsbehörde zugeteilt wurde. Wann dieser Schutz greift und wann nicht, erfahren Sie hier.
Versicherungsschutz für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen:
In der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen, wenn dem versicherten Fahrzeug vorab das Kennzeichen von der Zulassungsbehörde zugeteilt wurde (z. B. bei Reservierung des Kennzeichens für eine Wiederzulassung).
Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihnen die Zulassungsbehörde ein Kennzeichen bereits vorab zugeteilt hat – etwa weil Sie es für eine Wiederzulassung reserviert haben –, sind Sie auch bei der Fahrt zur Zulassung geschützt, obwohl das Kennzeichen noch nicht gestempelt ist. Dieser Schutz umfasst jedoch keine Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen erforderlich ist.
Häufige Fragen
Sind Zulassungsfahrten mit ungestempeltem Kennzeichen versichert?
Ja, in der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen, wenn dem versicherten Fahrzeug vorab das Kennzeichen von der Zulassungsbehörde zugeteilt wurde.
Wann ist ein Kennzeichen vorab zugeteilt?
Zum Beispiel dann, wenn das Kennzeichen für eine Wiederzulassung reserviert wurde.
Gilt der Schutz auch für rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen?
Nein. Der Versicherungsschutz gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt im Tarif Advanced der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung.