Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Advanced bleibt der Versicherer nach § 117 Abs. 2 VVG einem Dritten gegenüber teils auch nach Vertragsende zur Leistung verpflichtet – und hat dafür Anspruch auf die Prämie. Auch beim Fahrzeugwechsel gelten besondere Regelungen bei nicht rechtzeitiger Zahlung.
Nachhaftung in der Kfz-Haftpflichtversicherung:
Bleibt der Versicherer in der Kfz-Haftpflichtversicherung aufgrund § 117 Abs. 2 VVG gegenüber einem Dritten trotz Beendigung des Versicherungsvertrags zur Leistung verpflichtet, hat der Versicherer Anspruch auf die Prämie für die Zeit dieser Verpflichtung.
Die Rechte des Versicherers nach § 116 Abs. 1 VVG bleiben unberührt.
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel:
Versichert der Versicherungsnehmer anstelle seines bisher bei der Janitos Versicherung AG versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei der Janitos Versicherung AG (Fahrzeugwechsel), wendet der Versicherer für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung der ersten oder einmaligen Prämie die für den Versicherungsnehmer günstigeren Regelungen zur Folgeprämie nach C.2.2 bis C.2.3 an.
Außerdem beruft sich der Versicherer nicht auf den rückwirkenden Wegfall der vorläufigen Deckung nach
Was bedeutet das konkret?
Auch wenn der Kfz-Haftpflichtvertrag bereits beendet ist, kann der Versicherer gegenüber einem geschädigten Dritten in bestimmten Fällen weiterhin einstehen müssen. Für die Dauer dieser fortbestehenden Leistungspflicht darf er die entsprechende Prämie verlangen. Wechselt man das Fahrzeug innerhalb der Janitos Versicherung AG, werden bei einer verspäteten Zahlung die für den Versicherungsnehmer vorteilhafteren Regelungen berücksichtigt.
Häufige Fragen
Kann der Versicherer nach Vertragsende noch leisten müssen?
Ja. Aufgrund § 117 Abs. 2 VVG kann der Versicherer gegenüber einem Dritten trotz Beendigung des Versicherungsvertrags weiterhin zur Leistung verpflichtet bleiben.
Hat der Versicherer während der Nachhaftung Anspruch auf Prämie?
Ja. Für die Zeit dieser fortbestehenden Verpflichtung hat der Versicherer Anspruch auf die Prämie. Die Rechte des Versicherers nach § 116 Abs. 1 VVG bleiben dabei unberührt.
Was gilt bei einem Fahrzeugwechsel und verspäteter Zahlung?
Versichert der Versicherungsnehmer statt des bisherigen ein anderes Fahrzeug bei der Janitos Versicherung AG, wendet der Versicherer bei nicht rechtzeitiger Zahlung der ersten oder einmaligen Prämie die für den Versicherungsnehmer günstigeren Regelungen zur Folgeprämie nach C.2.2 bis C.2.3 an.
Beruft sich der Versicherer beim Fahrzeugwechsel auf den Wegfall der vorläufigen Deckung?
Nein. Beim Fahrzeugwechsel beruft sich der Versicherer nicht auf den rückwirkenden Wegfall der vorläufigen Deckung.