In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung ist im Tarif Advanced geregelt, dass ein Fahrzeug nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis oder einer amtlichen Prüfungsbescheinigung geführt werden darf. Auch für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen gelten klare Vorgaben zur Nutzung auf öffentlichen Wegen und Plätzen.
Der Fahrer des Fahrzeugs darf nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis oder einer amtlichen Prüfungsbescheinigung gemäß § 48 a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebrauchen.
Außerdem dürfen der Versicherungsnehmer, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
1.4. Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen:
Der Fahrer darf ein mit einem Wechselkennzeichen zugelassenes Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur benutzen, wenn es das nach § 8 Absatz 1a Fahrzeug-Zulassungsverordnung vorgeschriebene Wechselkennzeichen vollständig trägt.
Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzen lassen, wenn es das nach § 8 Absatz 1a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vorgeschriebene Wechselkennzeichen vollständig trägt.
Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Wer ein versichertes Fahrzeug im öffentlichen Verkehr bewegt, braucht dafür die passende Fahrerlaubnis oder eine amtliche Prüfungsbescheinigung. Versicherungsnehmer, Halter und Eigentümer sollten das Fahrzeug nur Personen überlassen, die diese Voraussetzung erfüllen. Bei einem Wechselkennzeichen ist zudem darauf zu achten, dass das vorgeschriebene Kennzeichen vollständig am Fahrzeug angebracht ist, wenn es auf öffentlichen Wegen oder Plätzen genutzt wird.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzung braucht der Fahrer, um das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr zu nutzen?
Der Fahrer darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis oder einer amtlichen Prüfungsbescheinigung gemäß § 48 a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) gebrauchen.
Dürfen Halter oder Eigentümer das Fahrzeug jedem überlassen?
Nein. Der Versicherungsnehmer, der Halter oder der Eigentümer dürfen das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
Was gilt für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen?
Der Fahrer darf ein mit einem Wechselkennzeichen zugelassenes Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur benutzen, wenn es das nach § 8 Absatz 1a Fahrzeug-Zulassungsverordnung vorgeschriebene Wechselkennzeichen vollständig trägt.
Wer muss beim Wechselkennzeichen auf die vollständige Anbringung achten?
Sie, der Halter oder der Eigentümer dürfen das Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzen lassen, wenn es das nach § 8 Absatz 1a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vorgeschriebene Wechselkennzeichen vollständig trägt.