Für staatliche und kommunale Baubeamte bietet die Diensthaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung einen besonderen Einschluss: Mitversichert sind Sachschäden an fremden Grundstücken und Gebäuden durch Senkungen, Erschütterungen infolge Rammarbeiten oder Erdrutschungen – abgesichert bis zu einer pauschalen Versicherungssumme. Erfahren Sie, was genau gilt und welche Schäden ausgeschlossen sind.
14.1. Mitversicherte Haftpflichtansprüche:
Mitversichert sind abweichend von Ziff. 7.14 (2) AHB Haftpflichtansprüche, die darauf zurückzuführen sind, dass durch folgende Ereignisse Sachschäden an einem Grundstück und/oder den darauf befindlichen Gebäuden oder Anlagen entstehen:
- Senkungen eines Grundstückes (auch eines darauf errichteten Werkes oder eines Teiles eines solchen)
- Erschütterungen infolge Rammarbeiten
- Erdrutschungen
Dies gilt, soweit es sich hierbei nicht um das Baugrundstück selbst handelt.
Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf Schadenfälle, für die der Versicherungsnehmer nach arbeits- oder dienstrechtlichen Bestimmungen in Anspruch genommen werden kann.
14.2. Schäden durch Umwelteinwirkung:
Soweit der vorstehende Einschluss auch Schäden durch Umwelteinwirkung umfasst, besteht kein Versicherungsschutz über die Umwelthaftpflicht Basisversicherung.
14.3. Ausschluss:
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Schäden am Bauwerk, das Gegenstand der dienstlichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers ist.
14.4. Versicherungssumme:
Die Versicherungssumme für Schäden gemäß Ziff. 14.1 beträgt je Versicherungsfall und Versicherungsjahr EUR 50.000 pauschal für Personen- und Sachschäden.
Was bedeutet das konkret?
Als staatlicher oder kommunaler Baubeamter sind Sie über diesen Einschluss abgesichert, wenn durch bautypische Vorgänge wie Absenkungen, Rammarbeiten oder Erdrutsche Schäden an fremden Grundstücken oder Gebäuden entstehen. Nicht abgedeckt sind hingegen Schäden am eigentlichen Bauwerk, an dem Sie dienstlich tätig sind, sowie am Baugrundstück selbst. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind für Baubeamte mitversichert?
Mitversichert sind Sachschäden an fremden Grundstücken und den darauf befindlichen Gebäuden oder Anlagen, die durch Senkungen des Grundstücks, Erschütterungen infolge Rammarbeiten oder Erdrutschungen entstehen – nicht jedoch am Baugrundstück selbst.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme für Schäden gemäß Ziff. 14.1 beträgt je Versicherungsfall und Versicherungsjahr EUR 50.000 pauschal für Personen- und Sachschäden.
Sind Schäden am Bauwerk selbst versichert?
Nein. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Schäden am Bauwerk, das Gegenstand der dienstlichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers ist.
Gilt der Einschluss auch bei Umwelteinwirkungen?
Soweit der Einschluss auch Schäden durch Umwelteinwirkung umfasst, besteht kein Versicherungsschutz über die Umwelthaftpflicht Basisversicherung.
Für welche Schadenfälle greift der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf Schadenfälle, für die der Versicherungsnehmer nach arbeits- oder dienstrechtlichen Bestimmungen in Anspruch genommen werden kann.