Die Diensthaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung deckt gegen Zuschlag das Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum und persönlichen Ausrüstungsgegenständen ab – mit klaren Grenzen von 2.500 EUR je Schadenereignis und 5.000 EUR pro Versicherungsjahr sowie festen Ausschlüssen für Geld, Wertpapiere und Wertsachen.
16.1. Mitversicherung des Abhandenkommens:
Mitversichert ist – soweit gegen Zahlung eines Zuschlags vereinbart und im Versicherungsschein/Nachtrag dokumentiert – in Ergänzung zu Ziff. 2.2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers gegenüber dem Dienstherrn aus dem Abhandenkommen
- (1) von fiskalischem Eigentum einschließlich Verwarnungsblocks nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten;
- (2) von persönlichen Ausrüstungsgegenständen nach dem Bekleidungsnachweis.
16.2. Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche:
- (1) wegen Abhandenkommens von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
- (2) wegen Abhandenkommens von persönlichen Ausrüstungsgegenständen beim Ausscheiden aus dem Dienst.
16.3. Höhe der Gesamtleistung:
Die Gesamtleistung ist für jedes Schadenereignis auf EUR 2.500 und für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahrs auf EUR 5.000 begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung erweitert den Schutz auf Fälle, in denen dienstliche Gegenstände abhandenkommen und der Versicherungsnehmer dafür gegenüber seinem Dienstherrn geradestehen muss. Erfasst sind zum einen dienstliches Eigentum und zum anderen persönliche Ausrüstung laut Bekleidungsnachweis. Damit dieser Baustein greift, muss er gegen Zuschlag vereinbart und dokumentiert sein. Für bestimmte Fälle wie Geld oder das Ausscheiden aus dem Dienst besteht kein Schutz, und die Leistung ist der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Ist das Abhandenkommen von Ausrüstung automatisch mitversichert?
Nein. Der Schutz besteht nur, soweit er gegen Zahlung eines Zuschlags vereinbart und im Versicherungsschein oder Nachtrag dokumentiert ist.
Was ist beim Abhandenkommen versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht gegenüber dem Dienstherrn aus dem Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum einschließlich Verwarnungsblocks nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sowie von persönlichen Ausrüstungsgegenständen nach dem Bekleidungsnachweis.
Welche Fälle sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche wegen Abhandenkommens von Geld, Wertpapieren und Wertsachen sowie wegen Abhandenkommens von persönlichen Ausrüstungsgegenständen beim Ausscheiden aus dem Dienst.
Wie hoch ist die Leistung begrenzt?
Die Gesamtleistung ist für jedes Schadenereignis auf EUR 2.500 und für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahrs auf EUR 5.000 begrenzt.
Dokumentversion: 2018.07