Bei der Diensthaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung gelten für Pfarrer besondere Regelungen: Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Religionslehrer und als Armenpflegevorstand – ein wichtiger Zusatzschutz für den kirchlichen Dienst.
Besonderheiten bei Pfarrern:
Mitversichert ist bei Pfarrern die gesetzliche Haftpflicht als Religionslehrer und Armenpflegevorstand.
Dokumentversion: 2018.07
Was bedeutet das konkret?
Für Pfarrer erweitert sich der Versicherungsschutz auf zusätzliche Tätigkeitsbereiche. Neben dem eigentlichen Pfarramt sind auch die Aufgaben als Religionslehrer und als Armenpflegevorstand im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht eingeschlossen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Tätigkeiten sind bei Pfarrern mitversichert?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Religionslehrer und Armenpflegevorstand.
Ist die Tätigkeit als Religionslehrer eingeschlossen?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht als Religionslehrer ist bei Pfarrern mitversichert.
Gilt der Schutz auch als Armenpflegevorstand?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht als Armenpflegevorstand ist bei Pfarrern mitversichert.
Für wen gilt diese Besonderheit?
Diese Regelung gilt speziell für Pfarrer im Rahmen der Diensthaftpflichtversicherung.