Für Förster und Forstbeamte enthält die Diensthaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung besondere Regelungen: Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten von Tieren des Waldes im Gehege, der Bearbeitung von Dienst- und Eigenland sowie dem Halten oder Lenken nicht motorisierter Wasserfahrzeuge für Forst-, Jagd- und Fischereizwecke.
10.1. Mitversichert ist bei Förstern und Forstbeamten die gesetzliche Haftpflicht:
- (1) aus dem Halten von Tieren des Waldes im Gehege;
- (2) aus der Bearbeitung von Dienst- und Eigenland;
- (3) aus Halten oder Lenken von nicht motorisierten Wasserfahrzeugen, sofern diese zu Forst-, Jagd- und Fischereizwecken genutzt werden.
10.2. Nicht versichert ist das durch die obligatorische Jagdhaftpflichtversicherung abgedeckte Risiko.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung erweitert den Versicherungsschutz für Förster und Forstbeamte auf typische Tätigkeiten ihres Berufs. Dazu gehören etwa das Halten von Waldtieren im Gehege, das Bearbeiten von Dienst- und Eigenland sowie das Nutzen einfacher, nicht motorisierter Boote für forst-, jagd- und fischereibezogene Zwecke. Für das Risiko, das bereits die verpflichtende Jagdhaftpflichtversicherung abdeckt, besteht über diese Diensthaftpflichtversicherung dagegen kein Schutz.
Häufige Fragen
Welche besonderen Risiken sind bei Förstern und Forstbeamten mitversichert?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten von Tieren des Waldes im Gehege, aus der Bearbeitung von Dienst- und Eigenland sowie aus dem Halten oder Lenken von nicht motorisierten Wasserfahrzeugen, sofern diese zu Forst-, Jagd- und Fischereizwecken genutzt werden.
Ist das Halten von Waldtieren mitversichert?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten von Tieren des Waldes im Gehege.
Sind Wasserfahrzeuge im Versicherungsschutz enthalten?
Mitversichert ist das Halten oder Lenken von nicht motorisierten Wasserfahrzeugen, sofern diese zu Forst-, Jagd- und Fischereizwecken genutzt werden.
Ist das Risiko der Jagdhaftpflicht mitversichert?
Nein. Nicht versichert ist das durch die obligatorische Jagdhaftpflichtversicherung abgedeckte Risiko.