Für Angehörige und Zivilbedienstete des Sicherheitsbereichs bietet die Diensthaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung besondere Regelungen: Sie erfasst unter anderem Bedienstete von Bundeswehr, Bundespolizei, Polizei, Zoll, Berufsfeuerwehr sowie im Straf- und Justizvollzug und schließt Haftpflichtansprüche aus dem dienstlichen Umgang mit Waffen, Munition und Dienstgeräten ein.
11.1. Zu den Angehörigen und Zivilbediensteten des Sicherheitsbereichs zählen:
- (1) Bedienstete der Bundeswehr
- (2) Bedienstete der Bundespolizei
- (3) Bedienstete der Polizei
- (4) Bedienstete des Zolls
- (5) Bedienstete der Berufsfeuerwehr
- (6) Bedienstete im Straf- und Justizvollzug
11.2. Mitversichert sind Haftpflichtansprüche:
- (1) aus dem dienstlichen Gebrauch von Waffen und Munition;
- (2) aus dem dienstlichen Umgang mit Geräten des Dienstherrn;
11.3. Bei Schadenersatzforderungen aus Dienst- bzw. Arbeitsverhältnissen von Bundeswehrangehörigen ist die Versicherungsleistung auf 3 Messbeträge gemäß den Einziehungsrichtlinien des Bundes (EZR) begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung richtet sich an Personen, die im Sicherheitsbereich tätig sind – etwa bei Bundeswehr, Bundespolizei, Polizei, Zoll, Berufsfeuerwehr sowie im Straf- und Justizvollzug. Für sie sind auch bestimmte dienstliche Tätigkeiten abgedeckt, die über den üblichen Rahmen hinausgehen, zum Beispiel der berufliche Umgang mit Waffen, Munition und Dienstgeräten. Für Bundeswehrangehörige gilt bei Schäden aus dem Dienstverhältnis eine besondere Begrenzung der Leistung.
Häufige Fragen
Wer zählt zu den Angehörigen und Zivilbediensteten des Sicherheitsbereichs?
Dazu zählen Bedienstete der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, des Zolls, der Berufsfeuerwehr sowie Bedienstete im Straf- und Justizvollzug.
Sind Haftpflichtansprüche aus dem Umgang mit Dienstwaffen mitversichert?
Ja, mitversichert sind Haftpflichtansprüche aus dem dienstlichen Gebrauch von Waffen und Munition sowie aus dem dienstlichen Umgang mit Geräten des Dienstherrn.
Gibt es für Bundeswehrangehörige eine besondere Leistungsbegrenzung?
Ja, bei Schadenersatzforderungen aus Dienst- bzw. Arbeitsverhältnissen von Bundeswehrangehörigen ist die Versicherungsleistung auf 3 Messbeträge gemäß den Einziehungsrichtlinien des Bundes (EZR) begrenzt.
Sind auch Bedienstete des Straf- und Justizvollzugs erfasst?
Ja, Bedienstete im Straf- und Justizvollzug zählen ausdrücklich zu den Angehörigen und Zivilbediensteten des Sicherheitsbereichs.
Dokumentversion: 2018.07