Für Bedienstete des Auswärtigen Amts bietet die Diensthaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung eine besondere Regelung: Bei Entsendungen an deutsche Botschaften besteht Versicherungsschutz abweichend von den üblichen Bedingungen für die gesamte Dauer der Tätigkeit im Ausland.
Besonderheiten bei Bediensteten des Auswärtigen Amts:
Bei Entsendungen an deutsche Botschaften wird Versicherungsschutz abweichend von Ziff. 7.9. AHB und Ziff. 4.1 BBRD für die Dauer seiner Tätigkeit geboten.
Was bedeutet das konkret?
Wer als Bediensteter des Auswärtigen Amts an eine deutsche Botschaft entsendet wird, bleibt für die Zeit dieser Tätigkeit versichert. Damit greift der Schutz auch dann, wenn die üblichen Regelungen einen solchen Fall sonst einschränken würden. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Bin ich als Bediensteter des Auswärtigen Amts bei einer Entsendung ins Ausland versichert?
Ja. Bei Entsendungen an deutsche Botschaften wird Versicherungsschutz für die Dauer der Tätigkeit geboten.
Für welchen Zeitraum gilt der Versicherungsschutz bei einer Entsendung?
Der Versicherungsschutz gilt für die Dauer der Tätigkeit an der deutschen Botschaft.
Von welchen Bedingungen weicht diese Regelung ab?
Der Versicherungsschutz wird abweichend von Ziff. 7.9. AHB und Ziff. 4.1 BBRD geboten.
Gilt die Sonderregelung auch bei Entsendungen an andere Einrichtungen?
Die Regelung bezieht sich auf Entsendungen an deutsche Botschaften. Weitere Fälle hängen vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.