Für Fahrer betriebseigener Schienenfahrzeuge bietet die Diensthaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung Schutz bei schuldhaft verursachten Schäden während genehmigter Dienstfahrten – abgesichert sind Schäden am Fahrzeug sowie Regressansprüche des Dienstherrn, mit klaren Ausschlüssen und einer festgelegten Versicherungssumme.
13.1. Eingeschlossene Schäden:
Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 3.5 BBRD im Rahmen der folgenden Bestimmungen gemäß (1) und (2) Schäden, die durch den dienstlichen Gebrauch von betriebseigenen Schienenfahrzeugen entstanden sind.
Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer den Schaden schuldhaft herbeigeführt hat und dass er nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen in Anspruch genommen wird. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (Ziff. 7.1 AHB).
(1) Schäden am Schienenfahrzeug:
Versichert sind Schäden an dem geführten Schienenfahrzeug oder am sonstigen Eigentum des Betriebsunternehmens, die vom Versicherten während einer genehmigten oder sonst zulässigen Dienstfahrt verursacht wurden. Der Versicherungsschutz besteht nur sofern keine andere Versicherung eintrittspflichtig ist und von anderer Stelle kein Ersatz erlangt werden kann.
(2) Schäden durch das Schienenfahrzeug:
Versicherungsschutz besteht für Regressansprüche des Dienstherrn auf Grund von Personen- oder Sachschäden Dritter, die vom Versicherten während einer genehmigten oder sonst zulässigen Dienstfahrt verursacht wurden. Der Versicherungsschutz besteht nur sofern keine andere Versicherung eintrittspflichtig ist und von anderer Stelle kein Ersatz erlangt werden kann.
13.2. Kein Versicherungsschutz besteht für Fahrer von Schienenfahrzeugen:
- (1) bei unberechtigtem Gebrauch des Dienstfahrzeugs,
- (2) wenn der Versicherte bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besaß,
- (3) wenn der Versicherungsfall durch Alkohol oder andere berauschende Mittel verursacht wurde,
- (4) wenn sich der Versicherte nach dem Versicherungsfall unerlaubt vom Unfallort entfernt hat.
13.3. Versicherungssumme:
Die Versicherungssumme für Schäden gemäß Ziff. 13.1 beträgt je Versicherungsfall und Versicherungsjahr EUR 50.000 pauschal für Personen- und Sachschäden.
Was bedeutet das konkret?
Wer im Dienst ein betriebseigenes Schienenfahrzeug führt, ist über die Diensthaftpflichtversicherung geschützt, wenn während einer erlaubten Dienstfahrt schuldhaft ein Schaden entsteht. Abgedeckt sind dabei sowohl Schäden am Fahrzeug selbst als auch Rückgriffsforderungen des Dienstherrn wegen Schäden an Dritten. Der Schutz greift nachrangig – also nur, wenn keine andere Versicherung leistet. Bei grob regelwidrigem Verhalten wie Fahren ohne Fahrerlaubnis, unter Alkohol oder Fahrerflucht entfällt der Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind bei betriebseigenen Schienenfahrzeugen versichert?
Versichert sind Schäden am geführten Schienenfahrzeug oder am sonstigen Eigentum des Betriebsunternehmens sowie Regressansprüche des Dienstherrn aufgrund von Personen- oder Sachschäden Dritter, sofern sie während einer genehmigten oder sonst zulässigen Dienstfahrt verursacht wurden.
Unter welcher Voraussetzung besteht Versicherungsschutz?
Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer den Schaden schuldhaft herbeigeführt hat und nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen in Anspruch genommen wird. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind ausgeschlossen. Zudem besteht der Schutz nur, sofern keine andere Versicherung eintrittspflichtig ist und von anderer Stelle kein Ersatz erlangt werden kann.
Wann besteht kein Versicherungsschutz?
Kein Versicherungsschutz besteht bei unberechtigtem Gebrauch des Dienstfahrzeugs, wenn der Versicherte nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besaß, wenn der Versicherungsfall durch Alkohol oder andere berauschende Mittel verursacht wurde oder wenn sich der Versicherte nach dem Versicherungsfall unerlaubt vom Unfallort entfernt hat.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme für Schäden gemäß Ziff. 13.1 beträgt je Versicherungsfall und Versicherungsjahr EUR 50.000 pauschal für Personen- und Sachschäden.
Dokumentversion: 2018.07