Für Angehörige und Zivilbedienstete des Sicherheitsbereichs gelten in der Diensthaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung besondere Regelungen, die im Rahmen der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Diensthaftpflicht berücksichtigt werden.
In der Diensthaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung gilt folgendes für Besonderheiten bei Angehörigen und Zivilbediensteten des Sicherheitsbereichs:
Dokumentversion: 2018.07
Was bedeutet das konkret?
Für Personen, die dem Sicherheitsbereich angehören oder dort als Zivilbedienstete tätig sind, sieht die Diensthaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung gesonderte Regelungen vor. Welche Einzelheiten dabei zum Tragen kommen, ergibt sich aus dem jeweiligen Tarif und dem zugehörigen Bedingungswerk.
Häufige Fragen
Gibt es in der Diensthaftpflichtversicherung besondere Regelungen für den Sicherheitsbereich?
Ja. Für Angehörige und Zivilbedienstete des Sicherheitsbereichs gelten in der Diensthaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung besondere Regelungen.
Für wen gelten diese Besonderheiten?
Die Besonderheiten betreffen Angehörige des Sicherheitsbereichs sowie dort tätige Zivilbedienstete.
Wo finde ich die genauen Einzelheiten zu diesen Regelungen?
Die konkreten Einzelheiten hängen vom jeweiligen Tarif und Bedingungswerk der Diensthaftpflichtversicherung ab.