Für Versicherte in der Diensthaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung gelten besondere Regelungen für staatliche und kommunale Baubeamte, Bedienstete von Wasserwirtschafts-, Gewerbeaufsichts- und Vermessungsämtern sowie Bedienstete mit planenden oder bauleitenden Tätigkeiten.
In der Diensthaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung gilt Folgendes für Besonderheiten bei folgenden Personengruppen:
- staatliche und kommunale Baubeamte
- Bedienstete von Wasserwirtschafts-, Gewerbeaufsichts- und Vermessungsämtern
- Bedienstete mit planenden/bauleitenden Tätigkeiten
Dokumentversion: 2018.07
Was bedeutet das konkret?
Für bestimmte Beschäftigte im öffentlichen Dienst – etwa Baubeamte oder Bedienstete in Ämtern für Wasserwirtschaft, Gewerbeaufsicht und Vermessung sowie Personen mit planenden oder bauleitenden Aufgaben – sieht die Diensthaftpflichtversicherung besondere Regelungen vor. Welche Details dabei gelten, richtet sich nach dem konkreten Tarif und Bedingungswerk.
Häufige Fragen
Für wen gelten diese Besonderheiten?
Sie gelten für staatliche und kommunale Baubeamte, Bedienstete von Wasserwirtschafts-, Gewerbeaufsichts- und Vermessungsämtern sowie Bedienstete mit planenden oder bauleitenden Tätigkeiten.
In welcher Versicherung sind diese Regelungen enthalten?
Sie sind Teil der Diensthaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung.
Zählen auch planende und bauleitende Tätigkeiten dazu?
Ja, Bedienstete mit planenden oder bauleitenden Tätigkeiten sind ausdrücklich erfasst.
Wo finde ich die konkreten Details der Regelungen?
Das hängt vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.