In der Diensthaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung ist geregelt, wie mit dem Abhandenkommen von dienstlich genutzter Ausrüstung umgegangen wird – ein wichtiger Baustein für Beamte und Bedienstete, die für ihnen anvertraute Ausrüstungsgegenstände haften können.
In der Diensthaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung gilt folgendes für Abhandenkommen von Ausrüstung:
Dokumentversion: 2018.07
Was bedeutet das konkret?
Dieser Punkt betrifft den Umgang mit dienstlich genutzter Ausrüstung, die im Rahmen der Diensthaftpflichtversicherung abhandenkommen kann. Die konkreten Regelungen ergeben sich aus dem jeweiligen Tarif und Bedingungswerk.
Häufige Fragen
Worum geht es beim Abhandenkommen von Ausrüstung?
Es geht um die Regelung zum Abhandenkommen von Ausrüstung in der Diensthaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung.
Für welche Versicherung gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt für die Diensthaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung.
Welche Dokumentversion liegt zugrunde?
Die zugrunde liegende Dokumentversion ist 2018.07.
Wo finde ich die genauen Bedingungen zum Abhandenkommen von Ausrüstung?
Die genauen Bedingungen hängen vom konkreten Tarif und Bedingungswerk der Diensthaftpflichtversicherung ab.