Die Diensthaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung schützt die gesetzliche Haftpflicht von Richtern, Beamten, Angestellten, Arbeitern des öffentlichen Dienstes und Soldaten aus ihrer dienstlichen Verrichtung – bei Personen- und Sachschäden sowie mit erweiterbarem Schutz für Vermögensschäden.
Versichert ist auf Grundlage der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) Stand 01.02.2016 die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Richter oder Beamter, Angestellter und Arbeiter des öffentlichen Dienstes sowie als Soldat, nicht jedoch als Wehrpflichtiger.
Versicherungsschutz besteht ausschließlich für die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der im Versicherungsschein/Nachtrag bezeichneten dienstlichen Verrichtung.
Die Versicherung schützt gegen Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden. Versicherungsschutz für Vermögensschäden (Vermögensschadenhaftpflichtrisiko) ist besonders zu beantragen.
Die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers aus den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Diensthaftpflichtversicherung (BBRD) gelten für sämtliche versicherte Personen des Vertrages.
Die Versicherung umfasst:
- Ansprüche geschädigter Dritter gegen den Versicherten,
- Rückgriffsansprüche wegen Schäden, die der Dienstherr einem Dritten zu ersetzen hatte,
- Ansprüche des Dienstherrn wegen ihm unmittelbar zugefügter Schäden,
- Öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche aufgrund Umweltschäden gemäß der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen der Privathaftpflicht.
Was bedeutet das konkret?
Die Diensthaftpflichtversicherung greift, wenn im Rahmen der beruflichen dienstlichen Tätigkeit ein Schaden entsteht. Abgesichert sind Personen, die im öffentlichen Dienst tätig sind – etwa als Richter, Beamter, Angestellter, Arbeiter oder Soldat. Der Schutz bezieht sich auf die im Versicherungsschein genannte dienstliche Verrichtung. Neben Ansprüchen geschädigter Dritter sind auch Rückgriffs- und Regressansprüche des Dienstherrn Teil des Leistungsumfangs. Der Schutz für Vermögensschäden lässt sich zusätzlich hinzubuchen.
Häufige Fragen
Wer ist über die Diensthaftpflichtversicherung abgesichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Richter oder Beamter, Angestellter und Arbeiter des öffentlichen Dienstes sowie als Soldat, nicht jedoch als Wehrpflichtiger.
Welche Schäden sind abgedeckt?
Die Versicherung schützt gegen Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden. Versicherungsschutz für Vermögensschäden ist besonders zu beantragen.
Für welche Tätigkeit besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht ausschließlich für die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der im Versicherungsschein/Nachtrag bezeichneten dienstlichen Verrichtung.
Sind auch Ansprüche des Dienstherrn versichert?
Ja. Umfasst sind Rückgriffsansprüche wegen Schäden, die der Dienstherr einem Dritten zu ersetzen hatte, sowie Ansprüche des Dienstherrn wegen ihm unmittelbar zugefügter Schäden.
Auf welcher Grundlage besteht der Versicherungsschutz?
Der Schutz besteht auf Grundlage der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) Stand 01.02.2016. Ergänzend gelten die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Diensthaftpflichtversicherung (BBRD) für sämtliche versicherte Personen des Vertrages.