In der Diensthaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung sind neben der eigenen Haftpflicht auch dienstliche Vertreter, Schäden aus Datenschutzverstößen, die Haltung von Tieren im Auftrag des Dienstherrn sowie der erlaubte Umgang mit Dienstwaffen mitversichert.
Mitversichert ist die Haftpflicht:
- 2.1. aus Schäden, für die der Versicherte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen öffentlichrechtlichen Inhalts einzustehen hat;
- 2.2. des dienstlichen Vertreters des Versicherten, es sei denn, der Vertreter ist selbst entsprechend versichert;
- 2.3. aus materiellen und/oder immateriellen Schäden aus Verstößen gegen personenbezogene Bestimmungen in Datenschutzgesetzen;
- 2.4. als Halter oder Hüter von Tieren im Auftrage des Dienstherrn;
- 2.5. aus dem erlaubten Besitz, Tragen und Benutzen von Waffen ausschließlich zu Dienstzwecken (einschließlich dienstlich angeordneter Übungen).
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf den Versicherten selbst, sondern auch auf weitere dienstliche Situationen. Dazu gehören etwa das Handeln eines dienstlichen Vertreters, der Umgang mit Datenschutzvorgaben, die Betreuung von Tieren im dienstlichen Auftrag und der dienstliche Umgang mit Waffen. Diese Punkte umschreiben lediglich den vorhandenen Inhalt und stellen keine zusätzlichen Regelungen dar.
Häufige Fragen
Ist der dienstliche Vertreter des Versicherten mitversichert?
Ja, die Haftpflicht des dienstlichen Vertreters des Versicherten ist mitversichert, es sei denn, der Vertreter ist selbst entsprechend versichert.
Sind Schäden aus Datenschutzverstößen abgedeckt?
Ja, mitversichert ist die Haftpflicht aus materiellen und/oder immateriellen Schäden aus Verstößen gegen personenbezogene Bestimmungen in Datenschutzgesetzen.
Ist der Umgang mit Waffen versichert?
Mitversichert ist die Haftpflicht aus dem erlaubten Besitz, Tragen und Benutzen von Waffen ausschließlich zu Dienstzwecken, einschließlich dienstlich angeordneter Übungen.
Gilt der Schutz auch für die Haltung von Tieren?
Ja, mitversichert ist die Haftpflicht als Halter oder Hüter von Tieren im Auftrage des Dienstherrn.