In der Diensthaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung genießen Lehrer und Erzieher besonderen Schutz: Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht rund um Experimentalunterricht, Schulveranstaltungen, Klassenreisen, Nachhilfestunden sowie Personenschäden bei Unfällen von Schülern während der Dienstzeit.
Mitversichert ist bei Lehrern und Erziehern die gesetzliche Haftpflicht:
- (1) aus der Erteilung von Experimentalunterricht (auch mit radioaktiven Stoffen);
- (2) aus der Leitung und/oder Beaufsichtigung von Schulveranstaltungen, zum Beispiel Elternversammlungen, Schulfesten oder Schulfeiern;
- (3) aus der Leitung und/oder Beaufsichtigung von Schüler- oder Klassenreisen sowie Schulausflügen und damit verbundenen Aufenthalten in Herbergen und Heimen, auch bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr;
- (4) aus der Erteilung von Nachhilfestunden;
- (5) wegen Personenschäden aus Unfällen von Kindern, Schülern, Lernenden und Studierenden während der Dienstzeit des Versicherungsnehmers;
- (6) aus der Tätigkeit als Kantor und/oder Organist.
Zu (3) – Leistungen und Zahlungsort:
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Was bedeutet das konkret?
Für Lehrkräfte und Erzieher deckt die Diensthaftpflichtversicherung typische Tätigkeiten im schulischen Alltag ab. Dazu zählen etwa Experimente im Unterricht, die Aufsicht bei Schulfesten und Elternabenden, die Begleitung von Klassenfahrten und Ausflügen – auch kurzzeitig im Ausland –, das Geben von Nachhilfe sowie Tätigkeiten als Kantor oder Organist. Ebenso sind Personenschäden abgesichert, wenn Schülern oder Lernenden während der Dienstzeit etwas zustößt. Diese Darstellung dient nur als Lesehilfe; maßgeblich ist der oben genannte Wortlaut.
Häufige Fragen
Ist Experimentalunterricht mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Erteilung von Experimentalunterricht, auch mit radioaktiven Stoffen.
Sind Klassenreisen und Schulausflüge abgedeckt?
Ja. Versichert ist die Leitung und/oder Beaufsichtigung von Schüler- oder Klassenreisen sowie Schulausflügen und damit verbundenen Aufenthalten in Herbergen und Heimen, auch bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr.
Gilt der Schutz auch bei Nachhilfestunden?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Erteilung von Nachhilfestunden.
Sind Unfälle von Schülern während der Dienstzeit versichert?
Ja. Versichert sind Personenschäden aus Unfällen von Kindern, Schülern, Lernenden und Studierenden während der Dienstzeit des Versicherungsnehmers.
In welcher Währung erfolgen die Leistungen bei Auslandsaufenthalten?
Die Leistungen erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten der Europäischen Währungsunion, gelten die Verpflichtungen des Versicherers als erfüllt, sobald der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.