In der Diensthaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Versicherungsfällen unter bestimmten Voraussetzungen eingeschlossen – etwa bei einem vorübergehenden dienstlichen Auslandsaufenthalt bis zu sieben Jahren. Leistungen erfolgen in Euro, wobei besondere Regeln für Zahlungsorte außerhalb der Europäischen Währungsunion gelten.
4.1. Eingeschlossen ist abweichend von Ziff. 7.9 AHB die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Versicherungsfällen,
- (1) die auf eine versicherte dienstliche Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind,
- (2) die bei einem vorübergehenden dienstlichen Auslandsaufenthalt bis zu sieben Jahren eingetreten sind.
4.2. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro.
Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Dokumentversion: 2018.07
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift auch dann, wenn ein Schaden im Ausland eintritt. Voraussetzung ist entweder ein Bezug zu einer dienstlichen Handlung oder einem versicherten Risiko im Inland oder ein vorübergehender dienstlicher Auslandsaufenthalt innerhalb der genannten Zeitspanne. Zahlungen leistet der Versicherer grundsätzlich in Euro, wobei bei Zahlungsorten außerhalb der Europäischen Währungsunion ein besonderer Erfüllungszeitpunkt gilt.
Häufige Fragen
Sind auch im Ausland eingetretene Versicherungsfälle mitversichert?
Ja, abweichend von Ziff. 7.9 AHB ist die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Versicherungsfällen eingeschlossen, sofern die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie lange bin ich bei einem dienstlichen Auslandsaufenthalt versichert?
Versicherungsfälle bei einem vorübergehenden dienstlichen Auslandsaufenthalt sind bis zu sieben Jahren eingeschlossen.
Welche Auslandsschäden sind konkret erfasst?
Erfasst sind Versicherungsfälle, die auf eine versicherte dienstliche Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind, sowie solche, die bei einem vorübergehenden dienstlichen Auslandsaufenthalt bis zu sieben Jahren eingetreten sind.
In welcher Währung leistet der Versicherer?
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro.
Wann gilt die Zahlung bei einem Zahlungsort außerhalb der Europäischen Währungsunion als erfüllt?
Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten der Europäischen Währungsunion liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.