In der Diensthaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung sind Besitz- und Tätigkeitsschäden an beweglichen Sachen mitversichert, die das Objekt der versicherten beruflichen Tätigkeit bilden – abweichend von Ziff. 7.6 und 7.7 AHB.
In der Diensthaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung gilt Folgendes für Besitz- und Tätigkeitsschäden:
Mitversichert ist abweichend von Ziff. 7.6 und 7.7 AHB die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an beweglichen Sachen, die das Objekt der versicherten beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers bilden.
Was bedeutet das konkret?
Als unverbindliche Lesehilfe: Schäden an beweglichen Sachen, mit denen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit gearbeitet wird, sind in den Versicherungsschutz einbezogen. Dies gilt abweichend von den in den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) unter Ziff. 7.6 und 7.7 genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Sind Besitz- und Tätigkeitsschäden in der Diensthaftpflichtversicherung mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an beweglichen Sachen, die das Objekt der versicherten beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers bilden.
Auf welche Sachen bezieht sich der Versicherungsschutz?
Er bezieht sich auf bewegliche Sachen, die das Objekt der versicherten beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers bilden.
Von welchen Bedingungen weicht diese Regelung ab?
Die Mitversicherung gilt abweichend von Ziff. 7.6 und 7.7 AHB.
Welche Art von Haftpflicht ist abgedeckt?
Abgedeckt ist die gesetzliche Haftpflicht wegen der genannten Schäden.